Ab dem 16. März wieder geöffnet – herzlich willkommen!
Wir freuen uns sehr, Sie wieder im Museum Lüneburg begrüßen zu dürfen!
Gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung ist eine Terminreservierung mit der Angabe von Kontaktdaten für den Museumsbesuch nötig. Sie können Ihren Zeitfenster-Wunsch telefonisch anmelden (Museumskasse: 04131 72065-80) oder online über unsere Buchungs-App.
Folgende Zeitfenster stehen zur Auswahl:
Mo | geschlossen (außer feiertags) |
Di, Mi, Fr | 11–13:30 | 13:30–16 | 16–18 Uhr |
Do | 11–13:30 | 13:30–16 | 16–18 | 18–20 Uhr |
Sa, So, Feiertage | 10–12:30 | 12:30–15 | 15–18 Uhr |
Bitte beachten Sie:
Ab sofort ist der Einlass nur noch mit einem max. 24 Stunden alten, bescheinigten, negativen Testergebnis (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) möglich. Nachweis: App-Nachricht, E-Mail, ausgefülltes Formular.
Ausnahmen:
- Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren benötigen keinen negativen Test.
- Personen, die vollständig geimpft sind, d. h. die Anzahl von Impfstoffdosen*, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist, erhalten haben. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.
- Personen, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind und die eine Impfung* gegen Covid-19 erhalten haben (Nachweis: Vorlage des positiven PCR-Testergebnisses und des Impfpasses)
- Personen, die in den letzten sechs Monaten an Covid-19 erkrankt waren und genesen sind (Nachweis: Vorlage eines mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Testergebnisses)
Kostenfreie Schnelltests sind in Lüneburg an folgenden Stellen möglich: Teststationen im Lüneburger Stadtgebiet auf der Webseite der Hansestadt Lüneburg.
In Ausnahmesituationen ist es auch möglich, vor dem Museumsbesuch unter Aufsicht des Kassenteams einen Antigen-Selbsttest durchzuführen.
Grundlage: Niedersächsische Corona-VO vom 8.5.21 § 5a: Testung
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung vom 4.5.21 § 2: Nachweise
*Liste der Impfstoffe, Webseite des Paul-Ehrlich-Institut
Unser Hygienekonzept stellt Ihren und den Schutz unserer Mitarbeitenden in den Mittelpunkt: Neben dem kontrollierten Einlass einer stark reduzierten, maximalen Personenzahl sind die Einhaltung von Abstandsregeln und ein erhöhter Hygieneaufwand wichtige Bausteine. Außerdem ist das Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske in allen Museumsbereichen verpflichtend (Ausnahmen: für Kinder unter 7 Jahren; bei glaubhaft gemachter Unzumutbarkeit des Tragens aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder Behinderung; temporär zur Kommunikation mit hörbehinderten Menschen).
Weitere Informationen: unsere Schutz- und Hygienemaßnahmen
Unser Formular zur Angabe der Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher finden Sie hier zum Ausdruck.
So können Sie es bereits Zuhause ausfüllen und es geht an der Museumskasse etwas schneller.
HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ: Die Museumsstiftung Lüneburg, zu der das Museum Lüneburg gehört, ist durch die geltende Niedersächsische Corona-Verordnung dazu verpflichtet, nach § 7 Abs. 3 i. V. m. § 5 „personenbezogene Daten der besuchenden oder teilnehmenden Personen zu erheben und bei begründeten Zweifeln auf Plausibilität zu überprüfen, zum Beispiel durch Vorlage eines Personalausweises.“ Dabei sind der Familienname, der Vorname, die vollständig Anschrift und eine Telefonnummer (Kontaktdaten) der jeweiligen Person sowie das Erhebungsdatum und die Erhebungsuhrzeit zu dokumentieren. Die Kontaktdaten werden gemäß der Verordnung für drei Wochen nach der Erhebung aufbewahrt und dann gelöscht. Wir gewährleisten, dass unbefugte Dritte von den erhobenen Kontaktdaten keine Kenntnis erlangen. Sofern es erforderlich ist, wird die Dokumentation dem zuständigen Gesundheitsamt zur Nachverfolgung von Infektionsketten vorgelegt.
Mit Ihrer Terminreservierung und dem Museumsbesuch stimmen Sie dieser Datenspeicherung ausdrücklich zu.